Tennisspiel in Coronazeiten

von Christopher Nebe (Kommentare: 0)

Die Coronakrise hat tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Tennissport. Vereine, Trainer und Spieler stehen nun vor vielen Problemen. Wir haben daher kurzentschlossen mit „wirhelfentennis.de“ eine neue Informationsplattform geschaffen. Hier werden die betroffenen Zielgruppen unterstützt, Vorschläge zur Bewältigung der Krisenzeit gemacht und der Zugang zu bestehenden Hilfsangeboten aufgezeigt.

Welche Fragestellungen euch dabei am meisten bewegen, hat sich schon kurz nach der Veröffentlichung des Portals gezeigt. Hier findet ihr unsere Antworten darauf!

Warum ist Joggen erlaubt und Tennis nicht?

Oftmals erhalten wir Mails von euch mit Fragen wie:

Warum dürfen wir nicht spielen? +++ Tennis ist kein Kontaktsport und der Mindestabstand wird eingehalten +++ Unsere Plätze sind bespielbar und das Wetter ist gut +++ Wir spielen mit Personen aus dem eigenen Haushalt +++ Wir trainieren alleine an der Tenniswand auf der Anlage des Vereins!

Wir können nur zu gut verstehen, warum euch angesichts der erzwungenen Tennispause das Herz blutet. Uns geht es genauso, das könnt ihr uns glauben.

ABER: Das Betreten von Sportanlagen zum Ausüben eines Sportes ist derzeit grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Anordnung der Behörden sticht alle anderen Argumente aus, da ist nichts zu machen. Beim Joggen hingegen betretet ihr keine Sportanlage, daher ist es gestattet.

So schwer es uns allen auch fällt, das zu akzeptieren: Wir müssen jetzt einfach Geduld haben und hoffen, dass sich die Situation bald verbessert. Bis dahin haltet euch zuhause oder beim Laufen fit – und bleibt eurem Verein treu!

Dürfen wir unsere Plätze instand setzen?

Gute Frage. Das Betreten der Sportanlage für die Platzvorbereitung ist bundesweit zurzeit nicht einheitlich geregelt und die aktuelle Verordnungslage ist rechtlich nicht eindeutig. Wir können daher nur Empfehlungen geben – ohne Gewähr:

Wenn die Plätze durch Firmen oder einen Angestellten des Vereins vorbereitet werden, handelt es sich hierbei unserer Auffassung nach um Arbeit – damit wäre es erlaubt, die Platzanlage zu diesem Zweck zu betreten. Bevor ihr jetzt gleich beim Platzwart durchklingelt: Es muss aber in jedem Fall mit den entsprechenden zuständigen Stellen vorab das Betreten der Tennisplätze abgeklärt werden!

Aufgrund der Verordnungen zum Betreten von Sportanlagen ist eine Platzvorbereitung durch die Vereinsmitglieder selbst nicht möglich. Wir empfehlen euch aber dennoch, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob für diese Tätigkeit, die mit großem Abstand zueinander und auch mit beschränkter Personenzahl durchgeführt werden würde, eine entsprechende Erlaubnis ausgesprochen werden könnte.

Müssen wir Mitgliedsbeiträge zurückerstatten?

Wir hoffen, dass sich eure Vereinsmitglieder größtenteils solidarisch zeigen und ihre Mitgliedsbeiträge nicht zurückfordern. Wenn es aber doch dazu kommt, ist hier unsere Einschätzung:

Grundsätzlich müssen Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet werden, sofern die Satzung dies nicht ausdrücklich anders regelt. Hier kommt es aber auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, wie beispielsweise die Dauer der Einstellung des Sportbetriebs und den Umfang des Sportbetriebs.

Zum Thema Kursgebühren können wir euch sagen, dass auch diese Frage nur einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der vertraglichen Grundlage beantwortet werden kann. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung kann aber grundsätzlich in Betracht kommen, wenn ein Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt werden kann, wobei bereits durchgeführte Kurseinheiten anzurechnen sind.

Mehr Fragen und Antworten gibt es unter wirhelfentennis.de.

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