Mitglieder-Verwaltung
Öffnungszeiten Büro
Vereinsanmeldung
Mitgliedsbeiträge (pro Monat)
| Aufnahmegebühr: | einmalige Erhebung pro Person | EUR 10,- |
| monatlicher Beitrag: | Jugendliche bis 17 Jahren / Person | EUR 8,- |
| Erwachsene ab 18 Jahren / Person | EUR 12,- | |
| Familien (ab 3 Pers. – mind. 1 Erw., mind 1 minderj. Kind) | EUR 20,- | |
| Mutter- und Kind-Turnen (bis 4 Jahre) | EUR 11,- | |
| zusätzlicher Abteilungsbeitrag Badminton | EUR 1,- | |
| zusätzlicher Abteilungsbeitrag Tennis | (Jugendliche) | EUR 7,- |
| (Erwachsene) | EUR 10,- | |
| zusätzlicher Abteilungsbeitrag Fußball | EUR 1,- | |
| zusätzlicher Abteilungsbeitrag Aqua Fitness (Turnen) | EUR 10,- |
In der Tennisabteilung sind jährlich von allen Mitgliedern, die am 1.1. das 16. Lebensjahr vollendet haben, drei Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Werden diese Arbeitsstunden nicht geleistet, ist zusätzlich zum Abteilungsbeitrag von Erwachsenen 12,50 und Jugendlichen 5,– pro Stunde zu entrichten. Die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis ist frühestens nach einem Jahr kündbar. Die Kündigungsfrist für alle anderen Abteilungen beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.
Aktuelle Satzung
FAQ – Häufige Fragen
Wie kann ich mich anmelden und ab wann bin ich VfR-Mitglied?
Die Anmeldung erfolgt über einen Aufnahmeantrag. Diesen Antrag finden Sie hier und in unserem Sport-Report. Bei künftigen Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung bitten wir um eine kurzfristige Mitteilung an info@vfr-koblenz.de. Mit Abgabe der Beitrittserklärung an den Übungs- oder Abteilungsleiter oder im Vereinsbüro wird die Mitgliedschaft zu dem Datum aktiviert, das Sie als Antragsteller angegeben haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Eintrittsbestätigung.
Kann ich unter dem Jahr eintreten und was muss ich dann zahlen?
Der Beitritt in den VfR ist jederzeit möglich. Dabei müssen Sie aber nicht das komplette Vierteljahr bezahlen, sondern wir berechnen Ihren Betrag monatsweise anteilig ab dem Datum Ihres Beitritts bis zum Ende des laufenden Quartals plus der Aufnahmegebühr von € 5,00. Sobald das nächste Quartal beginnt, wird der nächste Vierteljahresbeitrag fällig.
Kann ich Kurse/Stunden testen?
Sie können in Absprache mit dem zuständigen Abteilungs- oder Übungsleiter ein kostenloses Probetraining vereinbaren.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Die Beiträge werden vierteljährlich zu Beginn jeden Quartals im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Basis für die Berechnung Ihres Beitrags ist die Mitgliedschaft im Hauptverein (der VfR-Beitrag) und eventuell eine Zugehörigkeit zu einer (oder mehr) der Abteilungen, die Zusatzbeiträge erhebt. Die Höhe der Beiträge entnehmen Sie bitte dem Aufnahmeantrag.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im VfR verlängert sich automatisch bis zur schriftlichen Kündigung. Zur Beendigung muss explizit gekündigt werden. Ein Austritt aus dem VfR (Hauptverein) ist nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung erforderlich, die bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Quartals in der VfR-Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück – wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich bitte sicherheitshalber noch einmal an uns.
Wie ändere ich einen Mitgliedsstatus von Einzelmitglied auf Familie?
Voraussetzung für den verbilligten Familienstatus sind: Vater, Mutter und mindestens ein minderjähriges Kind. Nutzen Sie dazu unseren Mitgliedsantrag und kreuzen Sie „Änderung“ in der ersten Zeile des Antrags an.
Was muss ich bei einem Abteilungswechsel beachten?
Nutzen Sie dazu unseren Mitgliedsantrag und kreuzen Sie „Änderung“ in der ersten Zeile des Antrags an.
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