Häufige Fragen
Wie kann ich mich anmelden und ab wann bin ich VfR-Mitglied?
Die Anmeldung erfolgt über einen Aufnahmeantrag. Diesen Antrag finden Sie hier und in unserem Sport-Report. Bei künftigen Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung bitten wir um eine kurzfristige Mitteilung an info@vfr-koblenz.de. Mit Abgabe der Beitrittserklärung an den Übungs- oder Abteilungsleiter oder im Vereinsbüro wird die Mitgliedschaft zu dem Datum aktiviert, das Sie als Antragsteller angegeben haben. Sie erhalten dann eine schriftliche Eintrittsbestätigung.
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2015 von Gerard Gumpert.
Kann ich unter dem Jahr eintreten und was muss ich dann zahlen?
Der Beitritt in den VfR ist jederzeit möglich. Dabei müssen Sie aber nicht das komplette Vierteljahr bezahlen, sondern wir berechnen Ihren Betrag monatsweise anteilig ab dem Datum Ihres Beitritts bis zum Ende des laufenden Quartals plus der Aufnahmegebühr von € 5,00. Sobald das nächste Quartal beginnt, wird der nächste Vierteljahresbeitrag fällig.
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2015 von Gerard Gumpert.
Kann ich Kurse/Stunden testen?
Sie können in Absprache mit dem zuständigen Abteilungs- oder Übungsleiter ein kostenloses Probetraining vereinbaren.
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Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Die Beiträge werden vierteljährlich zu Beginn jeden Quartals im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Basis für die Berechnung Ihres Beitrags ist die Mitgliedschaft im Hauptverein (der VfR-Beitrag) und eventuell eine Zugehörigkeit zu einer (oder mehr) der Abteilungen, die Zusatzbeiträge erhebt. Die Höhe der Beiträge entnehmen Sie bitte dem Aufnahmeantrag.
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2015 von Gerard Gumpert.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im VfR verlängert sich automatisch bis zur schriftlichen Kündigung. Zur Beendigung muss explizit gekündigt werden. Ein Austritt aus dem VfR (Hauptverein) ist nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung erforderlich, die bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Quartals in der VfR-Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück – wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich bitte sicherheitshalber noch einmal an uns.
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Wie ändere ich einen Mitgliedsstatus von Einzelmitglied auf Familie?
Voraussetzung für den verbilligten Familienstatus sind: Vater, Mutter und mindestens ein minderjähriges Kind. Über das hier abrufbare Änderungsformular können Sie die Änderung vornehmen.
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Was muss ich bei einem Abteilungswechsel beachten?
Über das hier abrufbare Änderungsformular können Sie die Änderung vornehmen.
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